Kostenübersicht
Für bis zu 8 Wochen – je nach Pflegegrad – besteht Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Voraussetzung: es ist ein Pflegegrad bewilligt). Die Kosten werden dann durch Ihre Pflegekasse in Höhe von bis zu 1.854,00 € für die Kurzzeitpflege sowie bis zu € 1.685,00 für die Verhinderungspflege übernommen.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat**
**Die Voraussetzung der Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt ab dem 01.07.2025
Von Ihnen sind die Bereiche „Unterkunft und Verpflegung“; „Investitionskosten“ und „Zusatzleistungen“ zu leisten:
| Täglich | 24,57 € | Unterkunft und Verpflegung |
| Täglich | 24,50 € | Investitionskosten |
| Täglich | 0,60 € | Zusatzleistungen(inkl. 19% MwSt.) |
| Täglich Gesamt | 49,67 € |
Selbstverständlich kann die Kurzzeit- und Verhinderungspflege* kombiniert werden, sodass Ihnen für die verlängerte Pflege 3.539,00 € zur Verfügung stehen. Auch können diese in mehreren Abschnitten während eines Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
Sobald der Leistungsbetrag der Pflegekasse oder die Leistungstage (max. 56 Tage) ausgeschöpft sind, besteht der Anspruch (Grad 2 – 5) auf vollstationäre Pflege.
Bei der Kurzzeitpflege können die zusätzlichen Betreuungsleistungen von 131 € für Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden.
Ab 01.09.2025
Kurzzeitpflege 1854,00 €
| Pflegegrad 2 | 88,91 | 20 Tage |
| Pflegegrad 3 | 105,80 | 17 Tage |
| Pflegegrad 4 | 123,42 | 15 Tage |
| Pflegegrad 5 | 131,35 | 14 Tage |
Verhinderungspflege 1685,00 €
| Pflegegrad 2 | 88,91 | 18 Tage |
| Pflegegrad 3 | 105,80 | 15 Tage |
| Pflegegrad 4 | 123,42 | 13 Tage |
| Pflegegrad 5 | 131,35 | 12 Tage |
Haben Sie Fragen zur Heimkostenfinanzierung oder zur Pflege? Wir beraten Sie gerne.
Heimleitung / Geschäftsführung:
Claudia von Essen (Telefon: 04773-879 60-12)
Pflegedienstleitung:
Silvia Müller (Telefon: 04773-879 60-09)
Buchhaltung:
Ute Ahlf (Telefon: 04773-879 60-11)
* Änderungen im Bereich der Investitionskosten sind möglich. Für die deklarierten Suiten wird ein Tagessatz i. H. v. 5,00 € erhoben.
