Seniorenhaus

FAQ

die meistgestellten Fragen
Das Seniorenhaus befindet sich im Herzen der Börde Lamstedt an der Großen Straße – gegenüber der Bartholomäus-Kirche. Der Neubau, welches im September 2019 eröffnet wurde, ist damit eines der modernsten Einrichtung der gesamten Region. Unser Seniorenhaus, indem derzeit 56 Bewohner*innen ihr neues zuhause finden, befindet sich im Kern der   Samtgemeinde und   lässt   im Bereich der Freizeitgestaltung keine Wünsche offen. Durch die verschiedensten Einkaufsmöglichkeiten, unserem Landschaftspark, sowie Cafés sind wir bestens versorgt. Die großzügig gestaltete Terrasse, der schön angelegte Garten mit Hochbeeten, unserem gemütlichen Café, unsere Therapie- und Aufenthaltsräume und unsere Bad – Oase runden das Wohlfühlangebot ab. Zudem bieten wir professionelle Fußpflege und hausinterne Friseurdienstleistungen an. Selbstverständlich gehören   auch   kulturelle   und   jahreszeitliche   Veranstaltungen, Konzerte, Bewegungsangebote, gemeinsame Projekte mit ansässigen Kindergärten zu unserem Konzept. Alle   56 Zimmer der Bewohner*innen sind   behindertengerecht   und   komfortabel   eingerichtet. Die Einzel- und Doppelzimmer verfügen jeweils über eine geräumiges eigens Bad, ein Niederflur – Pflegebett, einen Nachtisch mit eigenem Safe, einer Garderobe sowie einen Kleiderschrank. Natürlich befindet sich auch ein Fernseher, die Notrufklingelanlage und ein kleines Nachtlicht zur Orientierung in den Zimmern. Die Zimmer können nach Ihren individuellen Wünschen eingerichtet und gestaltet werden. Die drei Etagen wurden farblich und künstlerisch voneinander unterschieden, damit sich unsere Bewohner in unserem   Hause bestens orientieren können. Die   Etagen sind   bequem und barrierefrei mit dem Fahrstuhl zu erreichen. Die hauseigene Küche versorgt unsere Bewohner täglich mit einer großen und abwechslungsreichen Auswahl an Speisen und Getränken. Selbstredend pflegt unser qualifiziertes Personal unsere   Bewohner*innen nach   dem neusten pflegerischen Standards – ein rundum überzeugendes Konzept.

Ja, wir bilden Pflegefachfrau/Pflegefachmänner aus. Bewerben Sie sich gerne!

Derzeit suchen wir: 

  • Pflegefachkräfte für den Tag und/ oder Nachtdienst
  • Pflegehilfskräfte
  • Reinigungskräfte

Kontaktdaten:

Seniorenhaus Lamstedt
z. Hd.
Hr. Meyer/ Fr. von Essen
Große Str. 20 & 24
21769 Lamstedt 
 
info@seniorenhaus-lamstedt.de
 
Tel.: 04773/ 879 60
  • Eine überdurchschnittliche Bezahlung
  • ausgezeichnetes Qualitäts-und Gesundheitsmanagement
  • betriebliche Altersvorsorge
  • starkes, konstantes und aufgeschlossenes Team
  • verlässliche und attraktive Dienstplangestaltung
  • optimale Weiterbildungsmöglichkeiten
  • moderne Arbeitsmethoden
  • gezieltes Einarbeitungskonzept
  • Dienstkleidung mit vollem Wäscheservice

…..und vieles mehr. Bewerben Sie sich gerne! Wir freuen uns, Sie in unserem Team begrüßen zu dürfen! 

Pflegebedürftige (Voraussetzung: Pflegegrad) haben einen je vierwöchigen Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege  pro Kalenderjahr.  Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege können kombiniert werden, sodass insgesamt acht Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Es besteht zudem die Möglichkeit, die acht Wochen aufzuteilen, sodass diese nicht am Stück genommen werden müssen.Für das Intervall besteht die Möglichkeit der stationären Aufnahme in z.B. einem Pflegeheim.
Zu Beachten ist dabei allerdings, dass die die Pflegekasse einen Betrag von 1612€, bzw. 3224€  an Aufwendungen nicht überschreiten darf (bei Beihilfe werden 775€ übernommen). Besonders eignet sich die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige, die eine Übergangszeit vom stationären Krankenhausaufenthalt in die eigene Häuslichkeit anstreben oder als Übergangszeit, sollte die häusliche Pflege nicht mehr ausreichend sein, weil z.B. gesundheitliche Verschlechterungen vorliegen. Die Verhinderungspflege eignet sich, wenn die Pflegepersonen verhindert sind, durch z.B. krankheitsbedingten Ausfall oder der Antritt eines Urlaubes.

Sobald der Leistungsbetrag der Pflegekassen oder die Leistungstage (max.56 Tage) ausgeschöpft sind, besteht der Anspruch bei den Pflegegraden 2-5 auf vollstationäre Pflege.

Bei der Kurzzeitpflege können die zusätzlichen  Betreuungsleistungen von 125€ für Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden. 

Ist die ambulante oder teilstationäre Pflege unzureichend oder kommen wegen Besonderheiten des Einzelfalles nicht in Betracht, so besteht der Anspruch auf vollstationäre Pflege wie z.B. in einem Seniorenheim.
Der medizinische Dienst der Krankenkasse prüft im Auftrag der Pflegekasse, ob die Voraussetzungen für eine vollstationäre Versorgung vorliegen.
Als „pflegebedingten Aufwand“ zahlt die Pflegekasse einen Betrag von bis zu 2.005€ (je nach Pflegegrad), übernimmt dementsprechend also nicht die vollen Heimkosten.
Den Rest der Heimkosten muss als Eigenanteil gezahlt werden; ggf. kann auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden.

Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, medizinische Behandlungspflege, soziale Betreuung und Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sind in der vollstationären Pflege enthalten.